Vertragsbedingungen

 

 

Bei Abschluß eines Pensionsvertrages erhält die Reservierung erst Gültigkeit durch die Rücksendung einer Zusagebestätigung durch den Pensions-Inhaber sowie die Entrichtung des Pensionsbetrages für den Hund zum angegebenen Zeitpunkt

Bei Absage des Pensionsaufenthaltes später als 1 Monat vor Pensionsantritt werden 50 Prozent Stornierungskosten berechnet.

 

Sollte der Hund trotz üblicher Aufsicht Schäden anrichten, ausbrechen oder entlaufen, haftet dafür der Eigentümer. Weiters übernimmt der Hundebesitzer die Haftung  für jegliche Schäden/Verletzungen, welche der Hund dem Menschen oder anderen Hunden zufügt.

 

Sollte der Hund im Betreuungszeitraum aufgrund einer Krankheit oder einer Verletzung eine tierärztliche Behandlung/Versorgung benötigen, ist die Hundepension berechtigt einen Tierarzt/Tierklinik ihrer Wahl aufzusuchen und den Hund behandeln zu lassen. Die entstehenden Kosten für die Behandlung/Versorgung durch den Tierarzt/Tierklinik und Medikamente, die benötigt werden, trägt der Hundebesitzer zur Gänze selbst.

 

Für eine Erkrankung/Verendung des Tieres, Euthanasie auf tierärztliche Anordnung, wird von der Hundepension keine Verantwortung übernommen und jegliche Haftung diesbezüglich abgelehnt.

 

Eine gültige Haftpflichtversicherung für das Tier ist vorzulegen.

 

Für den Fall, dass der Hundebesitzer seinen Hund zum vereinbarten Termin nicht abholt, ist der Inhaber der Hundepension berechtigt,  das Tier nach 14 Tagen dem zuständigen Tierheim zu übergeben, mit der Maßgabe zur Weitervermittlung.